Falls Sie selbstständig Beschäftigte sind, ein Kind geboren und Ihre Berufstätigkeit nach Ihrem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen haben, können Sie eine Mutterschaftshilfe erhalten.
Diese Hilfe in Form von 105 Dienstleistungsschecks wird Ihnen von den Sozialversicherungskassen für Selbstständige zur Verfügung gestellt.