FAQ

  1. Wie erhalte ich die 105 Dienstleistungsschecks, die mir bei Mutterschaft zustehen?
  2. Wann muss ich den Antrag für Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe stellen?
  3. Wird mir meine Einschreibung bestätigt?
  4. Wie lange sind meine Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe gültig?
  5. Wann erhalte ich die von meiner Sozialversicherungskasse als Mutterschaftshilfe bestellten Dienstleistungsschecks?
  6. Was tun, wenn meine Sozialversicherungskasse die Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe bestellt hat und ich sie noch nicht erhalten habe?
  7. Meine Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe wurden gestohlen oder verloren. Was tun, um neue zu erhalten?
  8. Wie erfahre ich die Menge der mir noch verfügbaren Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe?
  9. Was tun bei fast verfallenen Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe?
  10. Was tun, wenn ich meine Papier-Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe gegen elektronische Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe (und umgekehrt) umtauschen  möchte?
  11. Ich wohne in einem Apartmenthaus. Darf ich die Dienstleistungsschecks für Raumpflegearbeiten in den Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Keller, usw.) benutzen?
  12. Kann ich meine Dienstleistungsschecks zum Unterhalt meiner Zweitwohnung benutzen?
  13. Darf ich die Dienstleistungsschecks für den beruflich benutzten Teil meiner Wohnung verwenden?
  14. Darf ich Dienstleistungsschecks für Raumpflegearbeiten eines Zimmers (oder Studios), das ich vermiete, benutzen?
  15. Derzeit ist die Arbeit meiner Raumpflegerin nicht gemeldet.  Kann sie im Rahmen des Dienstleistungssystems arbeiten und welches wären Ihre Vorteile?
  16. Welche Arbeit darf der Arbeitnehmer verrichten?
  17. Was tun, wenn der Arbeitnehmer sich bei der Arbeit verletzt?
  18. Was tun, wenn der Arbeitnehmer etwas beschädigt oder zerbricht?

1. Wie erhalte ich die 105 Dienstleistungsschecks, die mir bei Mutterschaft zustehen?

Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Sozialversicherungskasse ein. Diese wird die Dienstleistungsschecks anschließend bei Sodexo bestellen.

Bei einer Geburt haben Sie Anrecht auf 105 Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe (Bei der Geburt von Zwillingen gilt ebenfalls dieselbe Menge).

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2. Wann muss ich den Antrag für Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe stellen?

Den Antrag müssen Sie frühestens im 6. Schwangerschaftsmonat und spätestens 6 Wochen nach Ihrer Niederkunft bei Ihrer Sozialversicherungskasse stellen.

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3. Wird mir meine Einschreibung bestätigt?

Ihre Einschreibung wird Ihnen per E-Mail auf die im Einschreibungsformular angegebene elektronische Adresse bestätigt.
Wenn Sie Ihre Handy-Nummer angegeben haben, erhalten Sie die Bestätigung in einer Kurznachricht über Mobilfunk.

Ansonsten erhalten Sie die Bestätigung auf normalem Postweg.

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4. Wie lange sind meine Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe gültig?

Die Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe sind 8 Monate gültig, ab dem Monat der Ausstellung im Fall der Papier-Dienstleistungsschecks oder ab ihrer Bereitstellung im Fall elektronischer Dienstleistungsschecks.

Beispiel: Dienstleistungsschecks, die im Januar 2010 ausgestellt wurden, sind bis Ende August 2010 gültig.

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5. Wann erhalte ich die von meiner Sozialversicherungskasse als Mutterschaftshilfe bestellten Dienstleistungsschecks?

Handelt es sich um Papier-Dienstleistungsschecks, gibt Sodexo Ihre Dienstleistungsschecks 3 Werktage nach Eingang der Zahlung durch Ihre Sozialversicherungskasse in die Post. Sie erhalten diese Schecks dann per Post auf der in Ihrem Einschreibungsantrag angegebenen Adresse.
Elektronische Dienstleistungsschecks liegen unmittelbar nach Eingang der Zahlung durch Ihre Sozialversicherungskasse bereit.

In beiden Fällen werden Sie benachrichtigt (par SMS-Nachricht, E-Mail oder Fax, je nach Angabe, über die wir verfügen), dass die Zahlung durch Ihre Sozialversicherungskasse bei uns eingegangen ist.

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6. Was tun, wenn meine Sozialversicherungskasse die Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe bestellt hat und ich sie noch nicht erhalten habe?

Handelt es sich um Papier-Dienstleistungsschecks,  laden Sie dieses Dokument  runter und senden sie uns dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular!

Handelt es sich um elektronische Dienstleistungsschecks,  laden Sie dieses Dokument runter und senden sie uns dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular!

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7. Meine Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe wurden gestohlen oder verloren. Was tun, um neue zu erhalten?

Sie können einen Antrag für neue Dienstleistungsschecks stellen. Laden Sie dieses Dokument runter und senden sie uns dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular! 

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8. Wie erfahre ich die Menge der mir noch verfügbaren Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe?

über das gesicherte Extranet sowie den interaktiven Telefon-Vokalserver (02 547 54 92) erfahren Sie jederzeit die Menge der pro Bestellung verfügbaren elektronischen Dienstleistungsschecks und deren Gültigkeitsdauer.

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9. Was tun bei fast verfallenen Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe?

Diese Schecks sind umtauschbar insofern sie noch gültig sind und nicht benutzt wurden.

  • Handelt es sich um Papier-Dienstleistungsschecks, laden Sie dieses Dokument und senden uns das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den rechten abtrennbaren Abschnitte der betreffenden Dienstleistungsschecks. Ihnen werden Bearbeitungsgebühren in Höhen von € 0,25 € (einschl. MwSt.) in Rechnung gestellt*.
  • Handelt es sich um elektronische Dienstleistungsschecks, laden Sie dieses Dokument runter und senden uns das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular.  In diesem Fall ist der Umtausch kostenlos*.

* Bei etwaiger Werterhöhung der Dienstleistungsschecks wird Ihnen in beiden Fällen der Preisunterschied in Rechnung gestellt.

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10. Was tun, wenn ich meine Papier-Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe gegen elektronische Dienstleistungsschecks als Mutterschaftshilfe (und umgekehrt) umtauschen  möchte?

Sie müssen zunächst Ihr Profil in Ihrem persönlichen Konto ändern. Anschließend können Sie den Umtausch Ihrer Dienstleistungsschecks beantragen.

  • Der Umtausch von Papier-Dienstleistungsschecks gegen elektronische Dienstleistungsschecks ist kostenlos*.
  • Der Umtausch von elektronischen Dienstleistungsschecks gegen Papier-Dienstleistungsschecks wird Ihnen zu € 0,25 pro Scheck in Rechnung gestellt*.
    * Bei einer etwaigen Werterhöhung der Dienstleistungsschecks wird Ihnen in beiden Fällen der Preisunterschied in Rechnung gestellt.
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11. Ich wohne in einem Apartmenthaus. Darf ich die Dienstleistungsschecks für Raumpflegearbeiten in den Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Keller, usw.) benutzen?

Nein, Dienstleistungsschecks sind nur für den Unterhalt Ihrer Privatwohnung zu verwenden.

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12. Kann ich meine Dienstleistungsschecks zum Unterhalt meiner Zweitwohnung benutzen?

Ja, aber nur, wenn die Zweitwohnung sich in Belgien befindet und ausschließlich von Ihnen bewohnt wird.

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13. Darf ich die Dienstleistungsschecks für den beruflich benutzten Teil meiner Wohnung verwenden?

Nein, Raumpflegearbeiten Ihres Warteraums, Ihrer Praxis, usw. unter Verwendung von Dienstleistungsschecks sind nicht erlaubt. Sie dürfen Ihre Dienstleistungsschecks nur für den Unterhalt Ihrer Privatwohnung benutzen.

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14. Darf ich Dienstleistungsschecks für Raumpflegearbeiten eines Zimmers (oder Studios), das ich vermiete, benutzen?

Nein, da es sich nicht um Ihre Privatwohnung handelt. In diesem Fall kann dazu nur der Mieter gegebenenfalls Dienstleistungsschecks benutzen.

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15. Derzeit ist die Arbeit meiner Raumpflegerin nicht gemeldet.  Kann sie im Rahmen des Dienstleistungssystems arbeiten und welches wären Ihre Vorteile?

Sie kann in der Tat im Rahmen des Dienstleistungssystems angestellt werden, selbst wenn sie nicht als Arbeitssuchende eingeschrieben ist. Dazu muss sie folgende Bedingungen erfüllen.
Durch die Regularisierung ihrer Rechtsstellung kommt sie in den Genuss der gleichen Begünstigungen wie jeder andere Lohnempfänger.
Ausländische Arbeitnehmer müssen jedoch über eine ordnungsgemäße Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen, um im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten zu können.

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16. Welche Arbeit darf der Arbeitnehmer verrichten?

  • Haushaltshilfen im Haus: Raumpflege, Fensterputzen und Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten und Flickarbeiten an Bügelwäsche. Es muss sich immer um Haushaltshilfen handeln.
  • Außerhalb der Wohnung: Einkäufe, Bügeln in einem Raum des Unternehmens (ebenfalls Flickarbeiten an Bügelwäsche), Ihre Begleitung, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen oder Begleitung Ihres minderjährigen Kindes mit anerkannter Behinderung.

Kurz, alle Arbeiten/Dienstleistungen, die sich auf den täglichen Bedarf des Benutzers beziehen.
Ausgeschlossen sind: Reparatur eines Waschbeckens, Lieferung von warmen Mahlzeiten oder Möbel, Anstreicharbeiten, Tapezieren, Gartenarbeit, usw.

 

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17. Was tun, wenn der Arbeitnehmer sich bei der Arbeit verletzt?

Die anerkannten Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle zu versichern.
Nachdem Sie nötigenfalls den Notdienst oder einen Arzt gerufen haben, benachrichtigen Sie das anerkannte Unternehmen, das den betreffenden Arbeitnehmer beschäftigt.

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18. Was tun, wenn der Arbeitnehmer etwas beschädigt oder zerbricht?

Wenden Sie sich an das anerkannte Unternehmen, die diesen Arbeitnehmer beschäftigt. Sie wird Ihnen die zu befolgenden Schritte mitteilen.

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