Erlaubte Tätigkeiten :

  • Raumpflegearbeiten
  • Fensterputzen
  • Waschen und Bügeln
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Flickarbeiten an Bügelwäsche
  • Einkäufe
  • Transport von gehbehinderten Personen

Zugelassene Tätigkeiten

In der Wohnung der Privatperson dürfen die Dienstleistungsschecks nur für Raumpflegearbeiten, zum Fensterputzen, Waschen und Bügeln, zur Zubereitung von Mahlzeiten und gelegentliche, kleinere Näharbeiten benutzt werden.

Außerhalb der Wohnung decken die Dienstleistungsschecks die Lieferung von Einkäufen, den externen Bügeldienst und gelegentliche, kleinere Näharbeiten sowie den Transport von älteren oder gehbehinderten Personen.

Die Dienstleistungsschecks können für diese verschiedenen Tätigkeiten für Privatzwecke und keinesfalls für Berufszwecke benutzt werden. Folgende Tätigkeiten sind nicht erlaubt: Raumpflege einer Arztpraxis, eines Warteraumes, eines vermieteten Zimmers oder Studios, usw.