Einstellung
Sie verpflichten sich, einen oder mehrere Arbeitnehmer einzustellen – Ziel der Maßnahme ist ja die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.
Jeder kann sich im Rahmen der Dienstleistungsschecks einstellen lassen; es gibt keine Vorbedingungen: keine Mindestarbeitslosigkeitsdauer, keine Bedingungen hinsichtlich des Schulabschlusses oder der Eintragung als freier Arbeitsuchender beim ADG, FOREM, ACTIRIS oder VDAB.
Achtung: Diese Arbeitskräfte müssen obligatorisch im Rahmen eines Dienstleistungsscheck-Arbeitsvertrags eingestellt werden.
Das Profil der Kandidaten kann beispielsweise sein:
- eine Person, die Arbeitslosenunterstützungen erhält;
- eine Person, die das Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe bezieht;
- eine Person, die eine Arbeitskarte im Rahmen des AKTIVA-Plans besitzt;
- eine Person, die in den Vorteil föderaler Beschäftigungsmaßnahmen genießt (Beispiele: SINE und die Berufsübergangsprogramme);…
- eine Person, die einer nicht gemeldeten Beschäftigung als Haushaltshilfe nachgeht und ihr Status in Ordnung bringen möchte.
Nicht beschäftigen dürfen Sie:
- Arbeitnehmer mit BVA-Vertrag (Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer);
- Arbeitnehmer mit einem UBF-Vertrag (Unterstützung der Beschäftigungsförderung, "APE");
- Arbeitnehmer, für die Sie den sozialen Maribel im nichtkommerziellen Sektor beziehen;
- Arbeitnehmer, die eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen absolvieren (IBU);
- Arbeitnehmer im Rahmen des Artikels 60 § 7 vom Gesetz über die ÖSHZ;
- Selbständige.
Der Arbeitnehmer:
- darf nicht mit dem Nutzer oder einem Familienmitglied des Nutzers blutsverwandt oder verschwägert - bis zum zweiten Grad einschließlich – sein (der Arbeitnehmer darf nicht bei seinen Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegergroßeltern, Kindern, Enkelkindern, Brüder, Schwestern, Schwäger, Schwägerinnen arbeiten);
- darf nicht denselben Wohnsitz wie der Nutzer haben (d.h. jede Person, Familienangehöriger oder nicht, mit der er an derselben Adresse zusammenwohnt);
- darf keine Tätigkeit ausführen, deren Nutznießer er selbst ist (die Ausführung der eigenen Haushaltsarbeit ist somit im Rahmen des Systems der Dienstleistungsschecks nicht gestattet).
Für weitere Fragen zum Arbeitsvertrag (Arbeitsbedingungen und Gehalt) besuchen Sie bitte die Website www.emploi.belgique.be oder wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine der regionalen Direktionen der Kontrolle der Sozialgesetzgebung der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. Die Koordinaten der Direktionen finden Sie unter.